Absenzmeldung
Regelung Absenzmeldung
Alle angesagten Veranstaltungen sind gemäss dem Feuerwehrreglement (810.1) §11 obligatorisch und demzufolge entschuldigungspflichtig. Nicht oder zu spät eintreffende, sowie unbegründete Entschuldigungen haben eine Busse zur Folge.
Entschuldigungen sind schriftlich und bis spätestens zum Übungs- bzw. Kurstag an das Feuerwehrkommando Cham, Sinserstrasse 40, 6330 Cham oder per E-Mail an feuerwehr@cham.ch zu richten.