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Richtzeiten

Richtzeiten für Notruf und Alarmierung

Die Zuständigkeit für die Alarmierung liegt bei der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei. Die Abwicklung von der Annahme des telefonischen Notrufs (Notrufnummer 118) bis zum Aufgebot der Feuerwehreinsatzkräfte erfolgt innerhalb einer Richtzeit von maximal 180 Sekunden. Ein genau vorbereitetes Alarmdispositiv bietet Gewähr, dass rechtzeitig genügend personelle und materielle Mittel am Einsatzort eintreffen.

 

Richtzeiten für Einsätze

Die Richtzeit definiert, in welcher Frist das Ersteinsatzelement sowie zusätzliche Fachkräfte auf dem Schadenplatz eintreffen müssen.

  • bis 10 Minuten in überwiegend dicht besiedeltem Gebiet
  • bis 15 Minuten in überwiegend dünn besiedeltem Gebiet
  • bis 20 Minuten zur Unfallrettung auf Strassen
  • bis 45 Minuten für Öl- und Chemiewehren